Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen dem Zeltverleih Ronny Adam (nachstehend auch Verleiher genannt) und den Mietern sowie Nutzern von Zelt und
  3. Zubehör (nachstehend einheitlich Mieter genannt). Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  4. Vertragsabschluss
  5. Der Mieter bietet mit seiner mündlichen oder schriftlichen Anmeldung dem Zeltverleih Ronny Adam den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an (nachstehend Buchung genannt). Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von dem Zeltverleih Ronny Adam mündlich oder schriftlich (per Mail, Fax oder postalisch) bestätigt wird (nachstehen Reservierungsbestätigung genannt).
  6. Leistung des Verleihers
  7. Im Rahmen des Mietverhältnisses stellt der Zeltverleih Ronny Adam die vom Mieter gebuchten Zelte und sonstiges Zubehör gemäß der Reservierungsbestätigung zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Der Verleiher ist verpflichtet, die Mietgegenstände in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand an den Mieter zu übergeben.
  8. Weitere Leistungen sind vom Verleiher vertraglich nur geschuldet, wenn diese in der Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart worden sind, ansonsten gelten sie als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages.
  9. Leistungsänderung
  10. Der Verleiher behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und für ihn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung des in der Reservierungsbestätigung angegebenen Zeltes vorzunehmen, sofern dies nicht zu einer Schlechterstellung des Mieters führt.
  11. Mietzeit
  12. Die Übergabe der Zelte bzw. des sonstigen Mietgegenstands erfolgt entsprechend den Vereinbarungen in der Reservierungsbestätigung. Die Mietzeit beträgt regelmäßig einen Tag, sofern in der Reservierungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist. Der vereinbarte Mietzeitraum ist durch den Mieter einzuhalten. Ein Anspruch des Mieters auf Verlängerung der Mietzeit besteht nicht. Verlängerungen der Mietzeit sind zwischen den Parteien separat zu vereinbaren. Bei verspäteter Rückgabe ist der Verleiher berechtigt, vom Mieter Ersatz der durch die verspätete Rückgabe entstehenden Aufwendungen und Mehrkosten sowie Schadensersatz (einschließlich
  13. Abstandszahlungen an Nachmieter) zu verlangen. Sollte der Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht vom Verleiher zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Miete oder Mietpreisminderung. Eine Pflicht zum anderweitigen Verleih besteht nicht.
  14. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
  15. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist unverzüglich eine Anzahlung auf den Mietpreis in Höhe von 20 % auf das in der Reservierungsbestätigung angegebene Konto zu leisten. Der restliche Mietpreis ist spätestens bei Mietbeginn zu zahlen. Die Übergabe des Zeltes erfolgt nur nach vollständiger Zahlung. Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht, ist der Verleiher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle stehen dem Verleiher die Rücktritts- und Ausfallkosten gemäß nachstehender Ziffer 7. zu. Der Mieter haftet dem Verleiher für sämtliche durch den Verzug entstandenen Schäden. Eine Minderung des Mietpreises ist ausgeschlossen, wenn der Mietgegenstand vorzeitig zurückgegeben wird.
  16. Rücktritt und Kündigung
  17. Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung beim Verleiher wirksam. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder für den Fall, dass der Vermieter wegen Zahlungsverzuges des Mieters nach vorstehender Ziffer 6. vom Vertrag zurückgetreten ist, hat Verleiher Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von Ausfall- und Rücktrittskosten. Diese staffeln sich der Höhe nach zu folgenden Prozentsätzen der gebuchten Leistungen:
  18. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  19. Bei Rücktritt innerhalb von 13 bis 8 Tagen vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
  20. Bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises.
  21. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleibt dem Mieter nachgelassen, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen.
  22. Dem Mieter ist es gestattet, Ersatzmieter zu stellen, sofern diese sich den vertraglichen Vereinbarungen gemäß Reservierungsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend verpflichten.
  23. Der Verleiher ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn das Verhalten des Mieters in wesentlichen Punkten vertragswidrig ist. Hierzu gehören Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder die Gefährdung Dritter. Der Anspruch des Verleihers auf den Mietpreis bleibt unberührt.
  24. Besondere Pflichten des Mieters
  25. Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch die übrigen Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.
  26. Haftung des Mieters
  27. Der Mieter haftet dem Verleiher gegenüber für den Verlust oder die Beschädigung des ihm überlassenen Mietgegenstands einschließlich Zubehör, soweit er diese zu verschulden oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. der Schaden seiner Sphäre zuzurechnen ist.
  28. Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch eine verspätete Rückgabe des Mietgegenstands dem Verleiher ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden des Verleihers, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Verleihers bleiben unberührt.
  29. Haftungsbeschränkung des Verleihers
  30. Die Benutzung der vom Verleiher zur Verfügung gestellten Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verleiher haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der vertraglich vereinbarten Leistungen in der Reservierungsbestätigung.
  31. Der Verleiher haftet nicht für durch den Mieter zu vertretenen Schäden, insbesondere Schäden durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter, Verstöße gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, Schäden Dritter, die durch die Nutzung entstanden sind.
  32. Der Verleiher haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter etc Die Haftung des Verleihers in der Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
  33. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Verleihers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung für Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des
  34. Verleihers. Zu wesentlichen Vertragspflichten gehören alle Pflichten des Verleihers, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf und die in Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannt sind.
  35. Mängelanzeige
  36. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand des Mietgegenstands vor Mietbeginn zu überprüfen und ggf. festgestellte Mängel unverzüglich beim Verleiher anzuzeigen.
  37. Der Mieter ist ferner verpflichtet, alle Mängel und entstandene Schäden – auch wenn diese nicht vom Mieter verschuldet sind, unverzüglich dem Verleiher anzuzeigen.
  38. Unterbleiben die vorstehenden Mängelanzeigen durch den Mieter schuldhaft, so macht er sich gegenüber dem Verleiher schadensersatzpflichtig.
  39. Salvatorische Klausel
  40. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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